Geflügelpest-Ausbruch: Schutzmaßnahmen in Kassel angeordnet
Am 1. Februar 2024 wurde im Schwalm-Eder-Kreis in einem Nutzgeflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Um den betroffenen Betrieb hat das zuständige Veterinäramt eine Sperrzone errichtet, bestehend aus einer Schutzzone (3 Kilometer-Radius) sowie einer Überwachungszone (10 Kilometer-Radius).
In der Überwachungszone (Teil der Sperrzone) liegen auch südliche Gebiete der Stadt Kassel, betroffen sind folgende Stadtteile:
- ganz: Brasselsberg, Nordshausen, Dönchelandschaft, Oberzwehren, Niederzwehren, Süsterfeld-Helleböhn, Wehlheiden, Waldau
- teilweise: Bad Wilhelmshöhe, Vorderer Westen, Mitte, Südstadt, Unterneustadt, Bettenhausen, Forstfeld
Dunkle/ schwarze Linie: Gebiet der Stadt Kassel Hellere/graue (Radius-)Linie: Überwachungszone (Teil der Sperrzone) Geflügel-/ Vogelhaltungen, die innerhalb dem von der schwarzen und grauen Linie begrenzten Bereich liegen, befinden sich somit im Überwachungszonen-Gebiet der Stadt Kassel |
„Wer Geflügel oder sonstige Vögel in der Überwachungszone der Stadt Kassel hält, unterliegt ab sofort Restriktions- und Sperrmaßnahmen. Die konsequente Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen hat oberste Priorität und wird letztendlich darüber entscheiden, ob es in nächster Zeit zu weiteren Ausbrüchen dieser hochgefährlichen Tierseuche kommt oder nicht“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.
Geflügel- und Vogelhaltungen in der Überwachungszone werden vom Veterinäramt der Stadt Kassel stichprobenartig überprüft und untersucht.
Wesentliche Restriktions- und Sperrmaßnahmen in der Überwachungszone:
- Stallpflicht: Haltung im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung mit dichter überstehender
- Dachabdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (engmaschige Netze mit max. 25 mm Maschenweite)
- Verbot des Verbringens von Geflügel/ gehaltenen Vögeln in die Überwachungszone oder aus dieser heraus (Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich)
- Verbot von Geflügel-/ Vogelmessen,-ausstellungen, -märkten
- Eigenüberwachung der Geflügel-/ Vogelbestände und Meldung verdächtiger Symptome an das Veterinäramt
- Verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen, einschließlich Desinfektion, Schutzkleidung, Schädlingsbekämpfung
Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 02.02.2024, in der alle Restriktions- und Sperrmaßnahmen im Einzelnen aufgeführt sind, ist auf der Homepage der Stadt Kassel, Suchbegriff „Geflügel“, abrufbar. Hier sind auch Merkblätter und weitere Hinweise zur Geflügelpest eingestellt, zum Beispiel auch eine Auflistung verdächtiger Symptome.
Informationen zur Geflügelpest
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt, ist eine virusbedingte anzeigepflichtige Tierseuche. Alle Geflügelarten und viele Wildvögel sind hochempfänglich. Auch bei Ziervögeln kann die Infektion auftreten. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben.
Das Infektionsrisiko für den Menschen wird bei den derzeit in Europa auftretenden Virus-Varianten als gering eingestuft. Allenfalls bei beruflich exponierten Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel besteht ein moderat erhöhtes Risiko.
Biosicherheitsmaßnahmen
Das Veterinäramt der Stadt Kassel ruft alle Geflügelhalter – auch diejenigen außerhalb der Sperrzone -zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf, um eine Einschleppung des hochgefährlichen Erregers in ihre Bestände zu vermeiden
- Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt verhindern
- wildvogelgeschützte Fütterung (nur im Stall)
- keine Tränkung mit Oberflächenwasser (z. B. kein Wasser aus der Regentonne)
- keine Lagerung von Futter und Einstreu im Freien
- Ställe und Ausläufe nur mit sauberen/ desinfizierten Schuhen betreten
- Zukauf von Geflügel nur über seriöse Händler
- Meldung und Abklärungsuntersuchungen bei gehäuften Todesfällen
„Auch wenn die Stallpflicht derzeit für Haltungen in der Sperrzone gilt, sollten auch alle anderen Geflügelhalter das Federvieh aufgrund der aktuellen Gefährdungslage bis auf weiteres im Stall lassen. Einen guten Schutz kann man auch erreichen, wenn Volieren von oben abgedeckt werden und der Aufenthaltsbereich mit engmaschigen Netzen umspannt wird“, erläutert Dr. Purkl.
Gefügelhaltung anmelden
Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies schleunigst nachholen. Die entsprechenden Meldebögen sowie Informations- und Merkblätter zur Geflügelhaltung sind auf der Homepage der Stadt Kassel eingestellt (www.kassel.de → als Suchtext eingeben Geflügel)
PM: Stadt Kassel
Umgang mit toten Wildvögeln
Wer tote oder kranke Wildvögel der folgenden Arten findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann:
- Wasserwildvögel (z. B. Wildenten/ ‐gänse, Schwäne, Reiher)
- Greifvögel
- Rabenvögel (z. B. Rabenkrähe oder Elster)
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