Stadt Kassel ordnet Stallpflicht für Geflügel im Risikogebiet um die Fuldaauen an |
Bei einer Graugans, die in der Fuldaaue krank aufgefunden wurde, ist die hochansteckende Geflügelpest festgestellt worden. Ein entsprechender Verdachtsbefund des Hessischen Landeslabors
(LHL) ist am 18. Januar 2023 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Zum Schutz vor einem Eintrag des hochgefährlichen Seuchenerregers in Hausgeflügelbestände muss das Federvieh im ausgewiesenen Risikogebiet ab Samstag, 21. Januar 2023, aufgestallt werden und darf nicht zu Geflügelschauen. |
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, greift weiter um sich. Im letzten Jahr sind ganzjährig Geflügelpestfälle nachgewiesen worden – sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel. Das Geschehen erstreckt sich über ganz Deutschland, allerdings mit einer deutlichen Häufung entlang den nord-östlichen Küstengebieten.
In den Herbst- und Wintermonaten steigt das Risiko nochmals deutlich an: Wenn Zugvögel an Rast- und Sammelplätzen zusammenkommen – wozu auch die Fuldaauen bei Kassel gehören – dann ist die Gefahr einer Einschleppung und Ausbreitung der Vogelgrippe besonders hoch. Aufgrund der zunehmend milden Witterungsverhältnisse überwintern viele Wasservögel mittlerweile auch im Bereich solcher Sammelplätze – d. h. sie fliegen entweder nicht mehr oder erst bei Kälteeinbrüchen weiter in den Süden. Zuletzt gab es im benachbarten Nordrhein-Westfalen auffallend zahlreiche Ausbrüche sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelhaltungen. In grenznahen Teilgebieten des Landkreises Kassel und Waldeck-Frankenberg mussten bereits im Dezember entsprechende Restriktionszonen errichtet werden. Nun ist bei einer Graugans, die in der Kasseler Fuldaaue krank aufgefunden wurde, das hochansteckende Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Bereits Anfang Januar war bei einer Wildgans in dem Gebiet Influenza-Virus nachgewiesen worden, allerdings handelte es sich damals um eine Erregervariante mit nur geringen krankmachenden Eigenschaften (sogenanntes niedrigpathogenes Influenzavirus).
Stallpflicht im ausgewiesenen Risikogebiet und Verbot der Teilnahme an Geflügelschauen Die angeordnete Stallpflicht bedeutet, dass das Geflügel entweder
gehalten werden muss. Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch außerhalb des Risikogebietes
„Wer außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes Geflügel hält und somit nicht direkt von der Stallpflicht betroffen ist, sollte sein Federvieh dennoch bestmöglich schützen: Dies kann erfolgen, indem der Freilandauslauf auch außerhalb der Restriktionszone freiwillig und im eigenen Interesse zumindest teilweise eingeschränkt wird – z. B. indem den Tieren nur noch ein Teil der gesamten Auslauffläche zur Verfügung gestellt wird“, erläutert Purkl. Optimalen Schutz kann man erreichen, wenn der Auslaufbereich mit engmaschigen Netzen umspannt wird und Volieren von oben abgedeckt werden. Geflügelhaltung anmelden Umgang mit toten Wildvögeln
Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail (veterinaer@kassel.de). Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten in einem bestimmten Areal innerhalb kurzer Zeit tot aufgefunden werden. PM: documenta-Stadt Kassel |
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