Amerikanische Faulbrut (AFB) 2025

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in der Stadt Kassel –

Sperrbezirk mit Restriktionsmaßnahmen im Bereich Philippinenhof‐Warteberg/ Nord‐Holland/ Fasanenhof ab Samstag, 28. Juni 2025.

Aufgrund eines Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenbestand in der Stadt Kassel sind Teile der folgenden Ortsbezirke durch Allgemeinverfügung vom 24.06.2025 zum AFB‐Sperrbezirk erklärt worden:

  • Ortsbezirk (Stadtteil) Philippinenhof‐Warteberg
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Nord‐Holland
  • Ortsbezirk (Stadtteil) Fasanenhof

Der Sperrbezirk der Stadt Kassel mit einem Radius von 1,5 km um den Ausbruchsbestand geht aufgrund der räumlichen Lage in nördlicher Richtung unmittelbar in eine entsprechende Restriktionszone des Landkreises Kassel über.

Die genauen Grenzen des Sperrbezirkes sind in den weiter unten abgebildeten Karten sowie in einer  digitalen Karte ersichtlich.

Die Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2025 mit den festgelegten Restriktionsmaßnahmen finden Sie  hier PDF‐Datei 782 kB.

Die für den Sperrbezirk festgelegten Maßnahmen treten ab Samstag, 28.06.2025 in Kraft. Für Imker, die im Sperrbezirk liegen, gelten nunmehr auf unbestimmte Zeit Beschränkungen, die strikt beachtet werden müssen, um eine Ausbreitung dieser gefährlichen Bienenseuche zu verhindern. Beispielweise dürfen Bienen weder aus dem Sperrgebiet heraus noch in dieses hinein verbracht werden. 

Die Amerikanische Faulbrut kann sich sehr schnell flächenhaft ausbreiten und zu hohen Völkerverlusten bis hin zu Totalverlusten führen, wenn die Restriktionsmaßnahmen nicht eingehalten werden. 

Wenngleich das Infektionsrisiko im Sperrgebiet besonders hoch ist, so sind die Imker außerhalb der Restriktionszone dennoch nicht gänzlich risikofrei und deshalb gut beraten, wenn sie bei den Völkerdurchsichten stets gewissenhaft auf Faulbrut‐Symptome achten. Typische Anzeichen sind:

  • dunkel verfärbte, eingesunkene und teils löchrige Zelldeckel
  • lückiges bzw. mosaikartiges Brutbild
  • fadenziehende kaffeebraune Masse in Inneren der Zellen (sog. Streichholzprobe!)
  • teilweise fauliger Geruch der erkrankten Larven
  • schwaches Bienenvolk

Bei entsprechenden Verdachts‐Befunden muss immer unverzüglich das Veterinäramt informiert werden. 

Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig betroffener Bienenvölker ist unbedenklich.

Das zum Sperrbezirk erklärte Gebiet ist auch in den vergangenen Jahren immer wieder auffällig gewesen – entweder durch Ausbrüche der AFB oder zumindest durch Sporennachweise des Erregers in einzelnen Bienenständen in dem Bereich. Die Sporen sind die extrem widerstandsfähigen Überdauerungsformen des AFB‐Erregers, sie können in der Umwelt über Jahrzehnte infektiös bleiben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betreffenden Gebiet verwilderte Bienenstände existieren, die nicht angemeldet wurden, irgendwann einmal von der Krankheit betroffen waren und bereits vor Langem aufgegeben und sich selbst überlassen wurden. An solchen verwahrlosten ehemaligen Bienenständen können sich Völker auch noch nach Jahrzehnten durch vorhandene widerstandsfähige AFB‐Sporen infizieren, selbst wenn kontaminierte Reste eines ehemaligen Bienenstandes zwischenzeitlich durch Vegetation zugewuchert sind. Wer Überbleibsel von verlassenen ehemaligen Bienenständen findet, sollte dies umgehend beim Veterinäramt melden.

Übrigens: Jede Bienenhaltung muss beim Veterinäramt angemeldet werden, selbst wenn es sich nur um die private Haltung eines einzelnen Bienenvolkes handelt. Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies umgehend nachholen.

Sperrbezirk-Übersichts-Karte

Erläuterung:

  • Violette fette Kreis‐Linie: Sperrbezirksgrenze
  • Graue fette Linie: Grenze des Gebietes der Stadt Kassel 
  • PM: Stadt Kassel

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