Der Verdacht auf Geflügelpest bei zahlreichen im Stadtgebiet aufgefundenen toten und kranken Wildtieren wurde nun amtlich bestätigt. Die Stadt Kassel hatte bereits vor diesen Befunden die bestehende Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen erweitert.

Seit Mitte November hatten sich die Meldungen über tote und kranke Wildvögel in der Kasseler Fuldaaue schlagartig gehäuft – zwischenzeitlich sind in den Untersuchungen des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL) mehr als 25 Wildvögel aus der Stadt Kassel als hochverdächtig identifiziert worden. Diese Verdachtsmomente wurden nun amtlich vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt.  

Verbot von Durchführung von Veranstaltungen

Mit sofortiger Wirkung wurde ein Verbot überregionaler Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln ausgesprochen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich ein möglicherweise infektiöser Erreger über Tierkontakte oder Besucherströme weiterverbreitet.  

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist seit 26. November 2025 wirksam und auf der städtischen Homepage www.kassel.de unter dem Suchbegriff „Geflügelpest“nachzulesen. 

Die bereits seit dem 1. November geltende Aufstallungspflicht bleibt bestehen und ist weiterhin strikt einzuhalten. Durch die nun zusätzlich erlassenen Verbote soll die Gefahr einer möglichen Ausbreitung weiter minimiert werden. 

Dieser formelle Schritt zeichnete sich bereits seit Mitte November ab, als es schlagartig zu einem rapiden Anstieg toter und kranker Wildvögel in der Karlsaue und am Buga-See sowie zu ersten labordiagnostischen Positivnachweisen kam.  

„Die Geflügelpest-Lage hat sich in ganz Hessen zwar bereits seit Ende Oktober deutlich verschlechtert. Dass sich die Situation hier in Kassel jetzt aber so unmittelbar vor den großen Messeveranstaltungen mit der AZ-Bundesschau (Vogelausstellung und-börse), dem Internationalen Taubenmarkt und der Deutschen Brieftaubenausstellung derart zugespitzt hat, ist besonders bitter: Denn die Veranstalter hatten in den vergangenen Wochen umfangreiche Biosicherheitsvorkehrungen getroffen, um das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in den Griff zu bekommen. Die Vielzahl und die Hotspot-Lage der aktuellen Positiv-Nachweise unter Wildvögeln in unmittelbarer Nähe der Messehallen hat all diese Anstrengungen leider zunichte gemacht – das Risiko eines Viruseintrags war unter dieser Lageverschärfung selbst durch beste Biosicherheitsmaßnahmen nicht mehr unter Kontrolle zu bringen“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.

AIm Verbot des Verbringens zu Veranstaltungen ausgenommen sind Veranstaltungen ohne Präsenz von Geflügel oder gehaltenen Vögeln anderer Arten. 

Fotos: (NHB.Kajo.)

Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen wird ebenfalls ein Verbot des Verbringens von Geflügel und gehaltenen Vögeln in, aus und innerhalb des Stadtgebietes verfügt. Ausnahmen können ausschließlich in begründeten Fällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Veterinäramt zugelassen werden.

Umgang mit toten und kranken Wildvögeln sowie empfänglichen wildlebenden Säugetieren

Funde und Sichtungen von toten oder krank wirkenden Wasserwildvögeln (z.B. Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Reiher), Greifvögeln, Rabenvögeln und auch Kranichen sollten weiterhin umgehend dem Veterinäramt mitgeteilt werden, damit entweder eine Untersuchung oder eine Entsorgung veranlasst werden kann. Die Entfernung von Wildvogelkadavern aus der Natur hat sich als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen, um Infektionsketten zu unterbrechen.

Im Falle toter Singvögel oder Tauben ist eine Meldung nur dann erforderlich, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort oder in einem bestimmten Areal aufgefunden werden.

Da auch bestimmte wildlebende Säugetiere für das Virus empfänglich sind, sollten auch tote sowie auffällige Füchse, Waschbären, Marder und andere marderartige Wildtiere gemeldet werden.Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail veterinaer@kassel.de 

Direkter Kontakt von Personen (z.B. Anfassen mit bloßen Händen) oder Haustieren (freilaufende Hunde und Katzen) zu toten oder auffälligen Wildvögeln sowie empfänglichen kranken Wildsäugern sollte vermieden und die allgemeinen Hygieneregel eingehalten werden (Handschuhe, Händehygiene, keine unnötigen Kontakte).

Die Gefahr einer Übertragung des derzeit kursierenden Vogelgrippe-Virustyps auf den Menschen wird nach aktueller Einschätzung als gering eingestuft. Es bedarf eines intensiven und engen Kontakts mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen. Auf der Homepage des Hessischen Landwirtschaftsministeriums ist zu lesen, dass dem Robert-Koch-Institut (RKI) bislang in Deutschland keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt sind.

PM: Stadt Kassel

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