Corona: Hessische Landesregierung verlängert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet wird weiterhin kontrolliert. Fahrgäste, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und auch auf Aufforderung hin nicht bereit sind, diese anzuziehen, können des Fahrzeugs verwiesen werden. 

Es gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen. Diese beinhaltet die Tragepflicht einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen.

Medizinische Masken sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, FFP3, KN99, N99 oder vergleichbar ohne Ausatemventil. Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind grundsätzlich unzulässig.

Keine Maskenpflicht besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren, und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.

Neu ist: Das bundesweit geltende Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt ab Samstag, 1. Oktober das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im Fernverkehr, also nur in ICE und Intercity, vor. Eine einfache medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.

PM: Hessische Landesregierung

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