Bezirksarchäologin Dr. Saal besucht Landkreis Kassel
Auf dem Foto sieht man Dr. Eveline Saal (Bezirksarchäologin), KB Thomas Ackermann, Dr. Thilo Warneke (Archäologe im Landkreis Kassel) und Reinhard Petersen (Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Kassel). © Harald Kühlborn
Hofgeismar/Landkreis Kassel. Anlässlich eines Besuchs von herausragenden Bodendenkmälern im Landkreis Kassel hat Bezirksarchäologin Dr. Eveline Saal die im Landkreis vorhandenen Eco Pfade als beispielhaft für die Vermittlung von archäologischen Funden gelobt. „Uns freut dieses Lob sehr, da es zeigt, dass die Menschen nur das wertschätzen können, was sie auch kennen“, betont der für den Denkmalschutz im Landkreis verantwortliche Kreisbeigeordnete Thomas Ackermann.
Zweck des Besuchs von Dr. Saal war, potentiell gefährdete Bodendenkmäler auf mögliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. „Wir müssen immer wieder feststellen, dass sensible Bodendenkmäler durch die Nutzung der Grundstücke gefährdet werden“, berichtet Bezirksarchäologin Dr. Saal. Beispielhaft werde dies an der Wallanlage Hünscheburg bei Hofgeismar deutlich. „Diese weitläufige Anlage ist sowohl ein Bodendenkmal wie auch ein flächenhaftes Naturdenkmal“, informiert Ackermann, der auch für den Naturschutz im Kreis zuständig ist. Aktuell stehen auf den Wällen Schwarzdornhecken und die Innenfläche der Anlage liegt unter einer Wiese. Das Gelände zwischen Wallanlage und Vorwall sowie der Vorgraben wurden augenscheinlich vor Kurzem von Schwarzdorngehölzen und anderen Bodendeckern befreit. Zurzeit weiden auf diesen Flächen Schafe. „Um das Bodendenkmal auch in Zukunft optimal zu schützen und für Besucher erlebbar zu halten, dürfte es nicht mehr beackert oder umgepflügt werden“, fordert Dr. Saal. Das gelte besonders für die Wälle und „vor allem für die Wiese, unter der die Innenfläche liegt“. Der Bewuchs auf den Wällen und die Wiese selbst, sollten am besten durch den Einsatz von Schafen oder einer Mähmaschine kurzgehalten werden. Hecken und Kleingehölze in der offenen Fläche sollten maschinell oder per Hand klein gehalten werden. Der Graben muss laut Denkmalschutzbehörde frei von Bewuchs und offen sichtbar gehalten werden. „Das Herausreißen von Baum- und Strauchwurzeln ist grundsätzlich auf dieser Fläche zu vermeiden und durch einen Rückschnitt bis zum Boden – aber eben nicht in ihn hinein – zu ersetzen“, so Dr. Saal weiter. Wünschenswert wäre auch ein großzügiger Abstand der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zum Bodendenkmal.
„Für uns sind diese Hinweise zur Sicherung unseres kulturellen Erbes sehr wichtig, da wir so Maßnahmen einleiten können, um das Bodendenkmal zu sichern“, erläutert Kreisbeigeordneter Ackermann. Häufig sei es möglich, gemeinsam mit den Nutzern der betroffenen Fläche und auch im Interesse des Naturschutzes eine Lösung zur Sicherung des Bodendenkmals zu erreichen.PM: LANDKREIS KASSEL
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